Allgemeinmedizin Dr. Oliver Hopfgartner
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Patienteninformation

Wahlarzt & Kostenerstattung

Informationen zur Abrechnung in der Wahlarztordination.

Allgemeine Information Wahlarzt

Als Wahlarzt bezeichnet man einen Arzt, der keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat. Dadurch können erbrachte Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die E-Card von ÖGK, BVAEB oder SVS kann in der Wahlarztordination daher nicht wie bei einem Vertragsarzt verwendet werden.

Primäre Beratungsgespräche oder Zweitmeinungen werden nach Zeit abgerechnet. In diesen Fällen kann der Selbstbehalt höher ausfallen, da für Beratungsgespräche bei Krankenkassen häufig nur eine begrenzte Pauschale in der Rückerstattung vorgesehen ist.

Abrechnung und Kostenerstattung

Patientinnen und Patienten haben das Recht, sich einen Arzt ihrer Wahl auszusuchen, auch wenn dieser keinen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat. Da der Wahlarzt ärztliche Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnet, wird eine Honorarnote ausgestellt, die zunächst von der Patientin oder dem Patienten beglichen wird.

Anschließend kann die Honorarnote inklusive Zahlungsbestätigung bei der Krankenkasse eingereicht und eine teilweise Kostenerstattung beantragt werden. In der Regel werden bis zu 80 Prozent jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt nach Kassentarif für dieselbe Leistung erhalten würde. Das entspricht nicht zwangsläufig 80 Prozent der bezahlten Honorarnote, da Wahlärzte in der Gestaltung ihrer Honorare nicht an Kassentarife gebunden sind.

Privatleistungen

Handelt es sich um eine reine Privatleistung, ist keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich. Dazu können je nach Fragestellung bestimmte Beratungen, erweiterte Laborprofile oder individuelle Optimierungsleistungen zählen.

Vorsorgeuntersuchung nach SV-Modell

Vorsorgeuntersuchungen nach dem Modell der Sozialversicherung werden zu 100 Prozent von der Krankenkasse übernommen. Erweiterte Leistungen, zusätzliche Laboranalysen oder individuelle Beratungspakete können gesonderte Kosten verursachen.

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